Computer Insider GmbH
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Die Spezialisten für IT in der Arztpraxis

 

Telematikinfrastruktur TI

Wir sind CGM-zertifizierter Dienstleister für die Anbindung von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur. 

Ob es um den hochsicheren E-Health-Konnektor, die TI-Kartenterminals oder den sicheren Internetzugang geht – die CGM verfügt über alle notwendigen Komponenten. 

Auf dieser Seite finden Sie immer die aktuellsten Informationen rund um das Thema TI. 



Gut zu wissen...


ePA für Alle

Ab sofort mit CGM M1 PRO nutzbar: die elektronische Patientenakte ePA 3.0

Auch wenn die ePA 3.0 erst ab Oktober für die Leistungserbringer verpflichtend wird, ist es sinnvoll mit der Nutzung zu starten und sich mit der Anwendung vertraut zu machen.

Unsere Techniker richten die Funktion gerne für Sie ein und zeigen Ihnen die Anwendung. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns über folgenden Link eine Mail

Bereit für die ePA für alle!



Ablauf der TI-Zertifikate

Welche TI-Komponenten müssen getauscht werden?

Vielleicht haben Sie die Meldung in M1 angezeigt bekommen: demnächst laufen Zertifikate Ihre TI- Komponenten ab und müssen erneuert werden.

Welche Komponenten das betrifft, können Sie über den dort angezeigten Link ganz einfach prüfen - oder wir machen das gemeinsam mit Ihnen.

Hilfe - meine Zertifikate laufen ab!



Was müssen Sie in welchem Fall tun?

  • Wenn es die Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT) betrifft, werden Ihnen diese von CGM automatisch und ohne weitere Kosten zugesendet. Wir unterstützen Sie beim Wechseln der Gerätekarten.
  • Läuft die SMC-B also der Praxisausweis ab, muss dieser neu bestellt werden - hierbei unterstützen wir Sie gerne!
  • Wenn es Ihren Arztausweis betrifft (hier steht das Ablaufdatum auch auf der dazugehörigen Karte) - müssen Sie selber einen neuen über Ihre Ärztekammer bestellen.

 

Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite der CGM.



Die Mehrwerte der TI - Gewinnen Sie die Übersicht!

eAU, ePA, KIM, NFDM, eMP - was ist was?


eREZEPT


eAU - Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


ePA - Die elektronische Patientenakte


NFDM - Notfalldaten-management


eMP - elektronischer Medikamenten-plan


KIM - Kommunikation im Medizinwesen



Kürzungen bei TI- Pauschalen

So erhalten Sie weiterhin die volle Förderung

Bereits seit dem 1. Juli 2023 drohen Abzüge bei den TI-Pauschalen, wenn Praxen nicht alle geforderten Anwendungen anbieten.

Fehlt eine Anwendung, wird die TI-Pauschale um 50 % gekürzt, bei mehr als einer fehlenden Anwendung wird die gesamte Pauschale gekürzt.



Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der KBV oder natürlich bei uns.

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihren Patienten bereits alle Anwendungen anbieten? Wir schauen gerne zusammen mit Ihnen nach!

Fehlende Anwendungen können wir unkompliziert "nachrüsten", so dass Sie Kürzungen vermeiden können.

Sprechen Sie uns an!



Überblick: E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur


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Förderung

Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen haben im Rahmen des E-Health-Gesetzes eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Damit haben Ärzte und Psychotherapeuten Anspruch auf eine finanzielle Förderung der erforderlichen initialen TI-Ausstattungs- und Betriebskosten durch die Krankenkassen.

Im Einzelnen wurden folgende Erstattungsbeiträge vereinbart:

Die Anschaffung eines Konnektors mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur wird aktuell ( Q2 2018) mit 1.910 Euro gefördert.
Ab Q3 sinkt die Förderung für den Konnektor drastisch auf dann nur noch 720 €. Ausschlaggebend ist dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme in der Arztpraxis - also des ersten Abgleichs der Versichertenstammdaten.
Der Zeitpunkt der Bestellung ist nicht entscheidend.

Der Erstattungsbetrag für ein stationäres Kartenterminal beträgt 435 Euro.
Der Erstattungsbetrag für ein mobiles Kartenterminal: 350 Euro.
Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro.


So erhalten Sie Ihre Förderung

Die Kostenerstattung wird von KV zu KV unterschiedlich gehandhabt. Für Mitglieder der KVNO und KVWL läuft es folgendermaßen:

KVNO
Sie können dieses Antragsformular ausfüllen und an die angegebene Adresse senden - die Erstattung sollte ca. 6 Wochen nach Antrag erfolgen.
auch ohne diesen Antrag erhalten Sie die Förderung, die Ihnen zusteht - automatisch nach der Quartalsabrechnung (bezogen auf das Quartal in dem der erste Versichertenstammdatenabgleich erfolgt). Das dauert nach unseren Informationen länger, die Auszahlung erfolgt ca. 2 Monate nach der Abrechnung.

KVWL
als Mitglied der KVWL können Sie im geschützten Mitgliederbereich den Antrag auf Förderung stellen. Nachdem ihr Antrag bearbeitet wurde, wird der Erstattungsbetrag Ihrem Konto gutgeschrieben.



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