Telematikinfrastruktur TI
Wir sind CGM-zertifizierter Dienstleister für die Anbindung von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur.
Ob es um den hochsicheren E-Health-Konnektor, die TI-Kartenterminals oder den sicheren Internetzugang geht – die CGM verfügt über alle notwendigen Komponenten.
Auf dieser Seite finden Sie immer die aktuellsten Informationen rund um das Thema TI.
Gut zu wissen...
ePA für Alle
Ab sofort mit CGM M1 PRO nutzbar: die elektronische Patientenakte ePA 3.0
Auch wenn die ePA 3.0 erst ab Oktober für die Leistungserbringer verpflichtend wird, ist es sinnvoll mit der Nutzung zu starten und sich mit der Anwendung vertraut zu machen.
Unsere Techniker richten die Funktion gerne für Sie ein und zeigen Ihnen die Anwendung. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns über folgenden Link eine Mail
Ablauf der TI-Zertifikate
Welche TI-Komponenten müssen getauscht werden?
Vielleicht haben Sie die Meldung in M1 angezeigt bekommen: demnächst laufen Zertifikate Ihre TI- Komponenten ab und müssen erneuert werden.
Welche Komponenten das betrifft, können Sie über den dort angezeigten Link ganz einfach prüfen - oder wir machen das gemeinsam mit Ihnen.
Was müssen Sie in welchem Fall tun?
- Wenn es die Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT) betrifft, werden Ihnen diese von CGM automatisch und ohne weitere Kosten zugesendet. Wir unterstützen Sie beim Wechseln der Gerätekarten.
- Läuft die SMC-B also der Praxisausweis ab, muss dieser neu bestellt werden - hierbei unterstützen wir Sie gerne!
- Wenn es Ihren Arztausweis betrifft (hier steht das Ablaufdatum auch auf der dazugehörigen Karte) - müssen Sie selber einen neuen über Ihre Ärztekammer bestellen.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite der CGM.
Die Mehrwerte der TI - Gewinnen Sie die Übersicht!
eAU, ePA, KIM, NFDM, eMP - was ist was?
Kürzungen bei TI- Pauschalen
So erhalten Sie weiterhin die volle Förderung
Bereits seit dem 1. Juli 2023 drohen Abzüge bei den TI-Pauschalen, wenn Praxen nicht alle geforderten Anwendungen anbieten.
Fehlt eine Anwendung, wird die TI-Pauschale um 50 % gekürzt, bei mehr als einer fehlenden Anwendung wird die gesamte Pauschale gekürzt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der KBV oder natürlich bei uns.
Sind Sie unsicher, ob Sie Ihren Patienten bereits alle Anwendungen anbieten? Wir schauen gerne zusammen mit Ihnen nach!
Fehlende Anwendungen können wir unkompliziert "nachrüsten", so dass Sie Kürzungen vermeiden können.
Sprechen Sie uns an!